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Türfeststelleinrichtungen nach DIBt

Türfeststelleinrichtungen können Leben retten!

Dabei sind Feststellanlagen heute in vielen Gebäuden so selbstverständlich, dass kaum noch Notiz davon genommen wird. Erst bei einem Ausfall wird augenfällig, welchen Komfort und Nutzen sie im täglichen Gebrauch bieten: Türen in stark frequentierten Wegen werden offen gehalten und können weiterhin genutzt werden, ohne dass auf Sicherheit verzichtet werden müsste. Im Brandfall schließen die Türen automatisch und schützen vor Rauch und Feuer.

Die Funktionsweise ist verhältnismäßig simpel: Die Brandschutztür wird durch einen Haftmagneten offen gehalten. Ein Rauchschalter gibt bei Brand oder Rauchentwicklung den Magneten frei, die Tür fällt ins Schloss. Bei Stromausfall kann die Tür ebenfalls schließen, außerdem kann dies durch einen Drucktaster manuell erfolgen.

Damit diese Leben rettende Funktion zuverlässig erfüllt werden kann, unterliegen diese Anlagen besonderen Vorschriften und Richtlinien: Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. Die DIBt-Richtlinien legen fest, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden sollen. Nur autorisierten Fachfirmen ist es gestattet, Feststellanlagen in Betrieb zu nehmen. Dies wird, wie auch die regelmäßig durchzuführende Wartung in einem Betriebsbuch dokumentiert. Dass auch die Instandhaltung nur durch besonders geschultes Personal erfolgen darf, ist selbstverständlich.